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Kategorie: |
Recht und Gesetz nach dem Tode |
Beschreibung: |
Erben verstorbener Bank- oder Sparkassenkunden können nicht dazu gezwungen werden, dem Geldinstitut einen Erbschein vorzulegen. Ein solches Dokument sei nicht notwendig, um an ein Erbe zu kommen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (XI ZR 401/12). Damit stärkten die Richter Rechte der Verbraucher, die sich nun keinen kostenpflichtigen Erbschein besorgen müssen: Denn je höher die vererbten Summen sind, desto teurer wird das Dokument. |
aktualisiert am: |
Mittwoch, 09. Oktober 2013 |
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